Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (50 Meter)
Feuerverbot im Wald und in Waldnähe bis 50 Meter Abstand zum Waldrand.
Ausserhalb dieser Verbotszone sind Feuer mit höchster Vorsicht erlaubt: Bei Wind wird empfohlen, ganz auf Feuer zu verzichten. Wer ein Feuer im Freien macht, soll nur befestigte Feuerstellen nutzen. Feuerstellen müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht und abgekühlt werden. Sollte ein Feuer ausser Kontrolle geraten, ist unverzüglich die Feuerwehr unter 118 zu alarmieren.
Weitere Informationen: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.